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Strompreise und Einspeisevergütung steigen auf 2024 erneut

Höhere Kosten der vorgelagerten Netze, steigende Kosten im Verteilnetz sowie erhöhte Tarife der Swissgrid und neue Abgaben des Bundes für die Winterstromreserve führen zu einer erneuten Steigerung der Strompreise im nächsten Jahr. Hinzu kommen die Auswirkungen der Energiekrise mit den nach wie vor hohen Marktpreisen für Strom, die zu höheren Beschaffungskosten führen.

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Die Strompreiserhöhung fällt mit durchschnittlich 16% aber deutlich geringer aus als im letzten Jahr. Für einen Vierpersonen-Haushalt mit 4'500 kWh Stromverbrauch pro Jahr (5-Zimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler) bedeutet dies Mehrkosten von insgesamt CHF 218 pro Jahr oder rund CHF 18 pro Monat (ohne MWST). Die Mehrwertsteuer steigt per 1. Januar 2024 von 7.7% auf 8.1%.

Höhere Vergütung für die Rücklieferungen

Die stark gestiegenen Strompreise führen aber auch dazu, dass selbst produzierter Strom immer attraktiver wird und auch der Bau von PV-Anlagen stark zunimmt. Die IWM erhöhen den Tarif für die Rücklieferung erneut deutlich. Mit der freiwilligen Vergütung der Herkunftsnachweise durch die IWM erhalten die Produzenten insgesamt 20 Rp./kWh für den selber produzierten Strom. Damit leisten die IWM einen Beitrag für den Ausbau der lokalen Sonnenergieproduktion in Münsingen.





Steigende Abgaben für SDL und Winterreserven
Der von der Swissgrid direkt verrechnete Tarif für die allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL) steigt für das Jahr 2024 von 0.46 Rp./kWh auf 0.75 Rp./kWh (+0.29 Rp./kWh) an. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in der Schweiz erhebt der Bund neu ab dem 1. Januar 2024 die «Abgabe für Winterreserve» (Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke, Notstromgruppen). Die Kosten in Höhe von 1.2 Rp./kWh für diese Notfallmassnahmen werden 2024 erstmals über die Stromrechnung erhoben und tragen damit auch zum Strompreisanstieg bei.
Der Netzzuschlag gemäss der gesetzlichen Grundlage bleibt mit 2.3 Rp./kWh unverändert.
Auch die Konzessionsabgaben der Gemeinde Münsingen bleiben unverändert bei 1.5 Rp./kWh.

Höhere Kosten für das vorgelagerte Netz und Verteilnetz
Die IWM kalkuliert ihre Netznutzungstarife unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie der einschlägigen Berechnungsmodelle und Branchendokumente. Gemäss BKW werden die Kosten für die Nutzung des vorgelagerten Netzes (BKW) 2024 um ca. 11% steigen.

Steigende Energiepreise
Die Preise der IWM für die elektrische Energie richten sich nach den Beschaffungskosten am Grosshandelsmarkt. Diese stiegen bereits 2021 aufgrund der Gaspreise sowie Kraftwerksausfällen in Frankreich stark an. Mit dem Krieg in der Ukraine verschärfte sich die bereits angespannte Preissituation zusätzlich und löste eine Energiekrise aus.
Die Strompreise an den europäischen Energiehandelsplätzen erreichten in der zweiten Jahreshälfte 2022 nie gesehene Höchstwerte. In der Zwischenzeit hat sich die Preissituation zwar etwas entspannt, die Marktpreise sind verglichen mit den Jahren vor 2021 aber weiterhin überdurchschnittlich hoch. Obwohl die IWM die Energie über einen längeren Zeitraum tranchiert am Markt beschafft, konnte der Einfluss der stark gestiegenen Energiemarktpreise nur teilweise abgefedert werden. So musste die IWM, wie viele andere Versorger, die selbst nur wenige Produktionsanlagen besitzen, trotz der hohen Preise Energie für das Jahr 2024 und die Folgejahre einkaufen, was sich auf die Strompreise der Kunden in der Grundversorgung auswirkt.

Den IWM ist bewusst, dass die erneute Erhöhung des Strompreises eine Belastung für das Haushaltsbudget unserer Kunden bedeutet. Aktuell ist an den Energiemärkten eine gewisse Stabilisierung zu beobachten, sollte die Beruhigung weiter anhalten, dürfen wir ab 2025 wieder mit rückläufigen Preisen rechnen.

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