Mit dem Dienstleistungsangebot INFRASOLAR profitieren die Bewohner/Bezüger von einer einfachen Lösung, Solarstrom zu attraktiven Konditionen zu beziehen und ganz Münsingen vom Ausbau der erneuerbaren Energie.
Wie funktioniert INFRASOLAR?
1. Sie kontaktieren uns telefonisch oder bequem per Kontaktformular auf unserer Website
2. Wir prüfen die technische Machbarkeit auf ihrem Dach, erstellen ein Richtangebot anhand unserer Erfahrungswerte und zeigen
Ihnen die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage auf
3. Entspricht das Richtangebot Ihren Vorstellungen lassen wir die Anlage von einem Installateur Rechnen.
Daraus ergibt sich das definitive Angebot
4. Sind alle Modalitäten geklärt und Sie sind einverstanden, werden die Verträge unterzeichnet
5. Wir setzen das Projekt mit lokalem Gewerbe baulich um
6. Sie beziehen Strom direkt von Ihrem Dach
MEHRFAMILIENHÄUSER
Die Dächer von Mehrfamilienhäusern besitzen ein grosses Potenzial, um für die Bewohner Solarstrom zu produzieren. Mit uns haben Sie einen starken Partner, was die faire Verrechnung aller Energieflüsse im Gebäude angeht. Unser Angebot stellt sicher, dass den Verwaltungen kein Mehraufwand in administrativer und finanzieller Hinsicht entsteht.
Voraussetzungen
• Die Dachfläche befindet sich in einem soliden Zustand
• Alle Grundeigentümer stimmen dem Projekt zu
• Ab rund 100 m2 Dachfläche und fünf Wohnungen
Vorteile
• Die Bewohner profitieren von einem attraktiven Solarstrompreis
• Keine Kosten für Investition, Unterhalt, Versicherungen, usw.
• Beitrag zur Energiewende
GEWERBEBETRIEBE
Die Dachflächen von Gewerbebetrieben stellen im Rahmen der Energiestrategie 2050 oft ein ungenutztes Potential dar. Mit dem Angebot INFRASOLAR kann mit diesen Dachflächen ohne Investitionsrisiko Solarstrom produziert werden – zu attraktiven Konditionen und als Zeichen für unser ökologisches Bewusstsein.
Voraussetzungen
• Die Dachfläche befindet sich in einem soliden Zustand
• Ab rund 250 m2 Dachfläche
Vorteile
• Attraktiver Preis für Solarstrom ohne Investition von Kapital ausserhalb des Kerngeschäfts
• Keine Kosten für Investition, Unterhalt, Versicherungen, usw.
• Ein Beitrag zur Energiewende und eine nachhaltige Positionierung beim Kunden
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) verfügen die EndverbraucherInnen über einen gemeinsamen Netzanschluss und werden vom Verteilnetzbetreiber als ein einziger Kunde angesehen. Als Netzbetreiber stellen wir alle notwendigen Daten für die Abrechnung des ZEV/vZEV zur Verfügung. Die interne Abrechnung zwischen den Mitgliedern übernimmt ein Vertreter oder eine Vertreterin.
Die InfraWerkenMünsingen bieten zusätzlich die Mess- und Abrechnungsdienstleistung ZEV Komfort. Alle Energieflüsse werden innerhalb dieser Dienstleistung entsprechend verrechnet und den Teilnehmenden wie bis anhin in Rechnung gestellt.
Die gesetzlichen Grundlagen für den ZEV/vZEV sind im Energiegesetz (EnG) und der Energieverordnung (EnV) festgehalten. Für Betreiber von ZEV un vZEV gilt ebenfalls das Energieversorgungsgesetz (EnVG) mit den entsprechenden Verordnungen.
Das Angebot ZEV Komfort kann mit dem Dienstleistungsangebot INFRASOLAR kombiniert, aber auch unabhängig davon genutzt werden und gilt auch für virtuelle Zusammenschlüsse zum EIgenverbrauch.
Voraussetzungen
• Die Produktionsanlagen müssen am gemeinsamen Netzanschlusspunkt angeschlossen sein
• Alle Grundeigentümer müssen dem Vertrag zustimmen
• Die Produktionsleistung der Anlagen beträgt mindestens 10% der Anschlussleistung des Gebäudes
Vorteile
• Kein Aufwand für Verrechnung
• Faire Abrechnung des ZEV
• Der auf dem Dach produzierte Strom kann soweit möglich selbst verbraucht werden. Auf diesem Strom müssen keine Netznutzung und Abgaben entrichtet werden.
Kontakt
Konrad Portmann
konrad.portmann@inframuensingen.ch
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) selbst abrechnen
Um den Eigenverbrauch von Produktionsanlagen auf gemeinsam genutzten Liegenschaften zu erhöhen, können die Eigentümer der Liegenschaft einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gründen. Bei einem ZEV verfügen die Endverbraucherinnen und Endverbraucher über einen gemeinsamen Netzanschluss und werden vom Verteilnetzbetreiber als ein einziger Kunde angesehen. Die Verbrauchszähler der IWM werden zurück gebaut und durch einen Gebäudezähler ersetzt. Der ZEV ist für die interne Messung und Verrechnung selber verantwortlich.
Voraussetzungen
• Die Produktionsanlagen müssen am gemeinsamen Netzanschlusspunkt angeschlossen sein
• Die Produktionsleistung der Anlagen beträgt mindestens 10% der Anschlussleistung
• Alle Grundeigentümer müssen dem Zusammenschluss zustimmen
Vorteil
• Der auf dem Dach produzierte Strom kann soweit möglich selbst verbraucht werden. Auf diesem Strom müssen keine Netznutzung und Abgaben entrichtet werden.
Anmeldung
• Die technische Umsetzung ist bei einem konzessionierten Elektroinstallateur zu beauftragen
• Die vertragliche Anmeldung eines ZEV bei den IWM erfolgt mit folgendem Vertrag:
Es gibt zwei Nutzungsarten: Eigenverbrauch und Netzeinspeisung
Beim Eigenverbrauch wird der auf dem Dach oder an der Fassade erzeugte Solarstrom ohne Umwege über das Stromnetz selbst verbraucht. Bei der Netzeinspeisung wird der erzeugte Solarstrom in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist und durch den Energiedienstleister vergütet.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung gilt für die Abnahme von Elektrizität (Stromrücklieferung), welche Produzenten in das Verteilnetz der IWM einspeisen. Die Vergütung für eingespeisten Solarstrom richtet sich ab 1. Januar 2026 nach dem Referenzmarktpreis, der vierteljährlich vom BFE festgelegt wird und sich auf den durchschnittlichen Strompreis an der Strombörse Swissix bezieht. Die Referenzmarktpreise werden jeweils Anfang April 2026, Juli 2026, Oktober 2026 und Januar 2027 vom BFE (Bundesamt für Energie) veröffentlicht.
Minimalvergütung
Mit dem revidierten Energiegesetz werden zudem per Anfang 2026 schweizweit Mindestvergütungen für selbst produzierten Strom eingeführt. In Zeiten hoher Marktpreise wird die höhere Vergütung ausgezahlt, während in Zeiten niedriger Preise die Mindestvergütung greift. Dieses System soll einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlagenbetreiber und den Marktgegebenheiten schaffen und trägt dazu bei, Ihre Erträge planbarer zu machen und damit die Amortisation Ihrer Investition in erneuerbare Energien zu gewährleisten.
Die Minimalvergütungen entsprechen den vom Bundesrat in der Energieverordnung festgelegten Werten (Art. 12 Abs.1 und Abs. 1bis EnV, gültig per 1.1.26):
• Für eine kleine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 30 kW (typische Leistung einer Anlage auf einem Einfamilienhaus) beträgt die garantierte Mindestvergütung 6 Rappen pro kWh.
• Für Anlagen mit Eigenverbrauch und einer Leistung zwischen 30 und 150 Kilowatt werden zwischen 6 Rappen (30kW) und 1,2 Rappen (150 kW) pro kWh ausbezahlt. Der genaue Betrag wird berechnet, indem man 180 durch die Leistung der Anlage in kW teilt.
• Für Anlagen zwischen 30 kW und 150 kW ohne Eigenverbrauch liegt die Mindestvergütung bei 6,2 Rappen pro kWh.
Vergütung der Herkunftsnachweise (HKN)
Der selbst produzierte Strom kann in die Komponenten physische Energie und Herkunftsnachweis (HKN), oft auch «Ökologischer Mehrwert» genannt, aufgeteilt werden. Beim HKN handelt es sich um ein Zertifikat für die Qualität des Stroms. Dieser kann losgelöst von der physischen Energie gehandelt werden.
Die IWM kaufen die HKN aus der Überschussenergie (die Energie, welche nicht selber verbraucht wird) auf freiwilliger Basis von den Produzenten aus dem Versorgungsgebiet der IWM ab. Somit können Sie zusätzlich zur Vergütung für die physische Energie eine HKN-Vergütung erhalten. Diese beträgt für das Jahr 2026 3.5 Rp./kWh. Für grössere Anlagen wird eine Vergütung nach Absprache ausgerichtet.
Voraussetzung für die HKN-Vergütung:
• Die Produktionsanlage ist im Versorgungsgebiet der IWM
• Die Produktionsanlage ist beglaubigt und im HKN-Nachweissystem der Pronovo AG erfasst (pronovo.ch)
• Für den HKN-Transfer an die IWM muss im HKN-Nachweissystem der Pronovo AG ein Dauerauftrag erstellt werden
• Die Rücklieferung des Solarstroms erfolgt an die IWM
Erweiterung Ihrer bestehenden PV-Anlage?
Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Pronovo AG:
Auf der Website von Pronovo finden Sie aktuelle Informationen und Formulare zum Beglaubigungsprozess.
Informationen zum Solar-Kataster für die Gemeinde Münsingen
Wie viel Strom und Wärme kann mein Dach produzieren? Finden Sie es heraus mittels folgender Webseite:
Störungsmeldungen ausserhalb der Öffnungszeiten
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