Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) verfügen die EndverbraucherInnen über einen gemeinsamen Netzanschluss und werden vom Verteilnetzbetreiber als ein einziger Kunde angesehen. Als Netzbetreiber stellen wir alle notwendigen Daten für die Abrechnung des ZEV/vZEV zur Verfügung. Die interne Abrechnung zwischen den Mitgliedern übernimmt ein Vertreter oder eine Vertreterin.
Die gesetzlichen Grundlagen für den ZEV/vZEV sind im Energiegesetz (EnG) und der Energieverordnung (EnV) festgehalten. Für Betreiber von ZEV un vZEV gilt ebenfalls das Energieversorgungsgesetz (EnVG) mit den entsprechenden Verordnungen.
Voraussetzungen
• Die Produktionsanlagen müssen am gemeinsamen Netzanschlusspunkt angeschlossen sein
• Alle Grundeigentümer müssen dem Vertrag zustimmen
• Die Produktionsleistung der Anlagen beträgt mindestens 10% der Anschlussleistung des Gebäudes
Vorteile
• Kein Aufwand für Verrechnung
• Faire Abrechnung des ZEV
• Der auf dem Dach produzierte Strom kann soweit möglich selbst verbraucht werden. Auf diesem Strom müssen keine Netznutzung und Abgaben entrichtet werden.
Für die Anmeldung von Objekten zum virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch muss folgendes Meldeformular durch einen Vertreter oder eine Vertreterin ausgefüllt und an meldewesen@inframuensingen.ch versendet werden.
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