Wissenswertes
Häufige Fragen und Antworten
Rechnung für Strom und Wasser
Wir verrechnen Ihnen viermal jährlich Ihre Strom- und Wasserbezüge. Zusammen mit dem Frischwasser wird auch die Abwassergebühr in Rechnung gestellt. Bei Mietwohnungen wird die Wasser- und Abwassergebühr dem Liegenschaftseigentümer oder einer beauftragten Liegenschaftsverwaltung verrechnet. Die entsprechenden Bezüge werden Ihnen mit der Nebenkostenabrechnung belastet. Es werden keine Akonto-Rechnungen gestellt, die Rechnungen basieren auf den mittels Zähler gemessenen effektiven Verbräuchen. Zur Begleichung unserer Rechnung haben Sie 30 Tage Zeit.
Durch die Verwendung des der Rechnung beiliegenden orangen ESR-Einzahlungsscheines ermöglichen Sie uns eine effiziente Verbuchung der Zahlungseingänge. Sie unterstützen damit aktiv unsere Bemühungen, Kosten einzusparen. Vielen Dank.
Neu können Sie Ihre Strom- /Wasserrechnungen direkt auf Ihrem Post- oder Bankkonto belasten lassen. Verlangen Sie dazu bei uns ein entsprechendes Antragsformular. Anschliessend brauchen Sie dieses nur auszufüllen und uns zurück zu senden. Wir veranlassen daraufhin vierteljährlich eine Direktbelastung auf Ihrem Post- oder Bankkonto.
Ablesung der Strom- und Wasserzähler
Wenn der Zugang zu den Elektrizitäts- und / oder Wasserzählern im Rahmen der ordentlichen Quartalsablesung infolge Abwesenheit der Kundin/des Kunden nicht möglich ist, werden durch unsere Zählerableserinnen und Zählerableser vorbereitete Karten abgegeben (Briefkasten).
Wir ersuchen Sie uns diese Karte in jedem Fall - unabhängig davon, wie lange der Besuch der Zählerableserin oder des Zählerablesers zurückliegt – vollständig ausgefüllt zu retournieren.
Damit kann eine auf einer Schätzung basierende Verrechnung Ihrer Verbräuche vermieden werden.
Hoch- und Niedertarif
Ab Januar 2005 dauert die Niedertarifzeit von ca. 21.00 Uhr bis ca. 07.00 Uhr. Die Hochtarifzeit dauert von ca. 07.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr.
Umzüge
Wir bitten Sie, uns Umzüge mindestens 3 Arbeitstage vorher zu melden (schriftlich oder telefonisch). Nur so können wir eine korrekte Verrechnung Ihres Strom- und Wasserverbrauches gewährleisten.
Die Zähler können erst abgelesen werden, wenn die Wohnung geräumt und gereinigt ist, d.h. bei der Wohnungsübergabe.
Sperrzeiten
Um Kosten zu senken wird das Elektrizitätsnetz bewirtschaftet. Nicht an eine bestimmte Tageszeit gebundene Verbraucher wie Boiler, Waschmaschinen und Elektroheizungen werden zu Spitzenlastzeiten gesperrt. Diese Apparate und Anlagen können zu bestimmten Zeiten nicht betrieben werden. So sind zum Beispiel Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Saunas, Solarien usw. werktags zwischen 11.00 und 12.30 Uhr gesperrt. Bei Fragen erteilen wir Ihnen gerne detailliert Auskunft.
Installationen
Die Ausführung von elektrischen und sanitären Installationen ist bewilligungspflichtig. Mit entsprechenden Arbeiten dürfen nur Firmen beauftragt werden, die im Besitz einer von uns ausgestellten Installationsbewilligung sind.
Energieberatung
Haben Sie Fragen zur rationellen Energieanwendung?
Die Energieberatungsstelle Bern-Mittelland hilft Ihnen gerne weiter.
Kontakt:
Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr unter 031 357 53 50
Email: info(at)energieberatungbern.ch
Energieberatung Bern-Mittelland
Höheweg 17
3006 Bern
Unter www.energieberatungbern.ch erhalten Sie viele nützliche Tipps.
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